VERTRAGSGRUNDLAGE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Faire und klare Regelungen für deine Fahrausbildung bei FahrerCockpit.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Ausbildungsverträge zwischen FahrerCockpit GmbH (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler.
(2) Der Ausbildungsvertrag kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Ausbildungsvertrages bzw. mit Bestätigung der Online-Anmeldung zustande. Bei minderjährigen Fahrschülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§ 2 Umfang der Ausbildung

(1) Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht nach den gesetzlichen Bestimmungen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
(2) Die Fahrschule führt die Ausbildung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Ein Anspruch auf Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung besteht jedoch nicht.

§ 3 Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Die Entgelte für Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungsvorstellung richten sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Preisaushang der Fahrschule.
(2) Rechnungsbeträge für absolvierte Fahrstunden und Entgelte sind gemäß gesonderter Rechnungsstellung bzw. vor Antritt zur praktischen Prüfung vollständig zu begleichen.
(3) Amtliche Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Prüfstelle (TÜV/DEKRA) sind nicht im Fahrschulentgelt enthalten und direkt an die jeweiligen Stellen zu entrichten.

§ 4 Absage von Fahrstunden und Ausfallentschädigung

(1) Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (werktags) abgesagt werden.
(2) Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig oder erscheint der Fahrschüler unentschuldigt nicht, ist die Fahrschule berechtigt, eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe des vollen Fahrstundenpreises zu berechnen, es sei denn, der Fahrschüler weist ein unverschuldetes Nichterscheinen (z.B. ärztliches Attest) nach.

§ 5 Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler darf weder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen noch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten zum Unterricht erscheinen. Bei berechtigtem Zweifel an der Fahrtüchtigkeit wird die Fahrstunde abgebrochen; die Kosten trägt der Fahrschüler.

§ 6 Vorstellung zur Prüfung

Die Fahrschule darf den Fahrschüler erst zur Prüfung vorstellen, wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

§ 7 Kündigung des Ausbildungsvertrages

Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen und ein anteiliger Grundbetrag nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen abgerechnet.

§ 8 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.